“Fußleistenpflicht” bei geschäftlichen E-Mails beachten!
8. Februar 2007, 12:55:24
Seit dem 1. Januar 2007 gelten für E-Mails, Faxe, Postkarten oder andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, neue Formvorschriften. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aufmerksam.
Solche Schreiben, also beispielsweise Auftragsbestätigungen oder Angebote, müssen nun Angaben über die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten.